Gerade in Deutschland steht Google Analytics immer wieder im Brennpunkt der Datenschützer. Das Webanalyse-Tool für Webmaster gibt Informationen zum Besucherverhalten auf der Webseite aus. Dazu gehören unter anderem Informationen zur Browserversion, verwendetes Betriebssystem, IP-Adresse, Herkunftsland, besuchte Seiten, Downloads, Anzahl der Besucher, Referrer-URL und vieles mehr. Datenschützer kritisieren insbesondere die Speicherung der IP-Adresse eines Besuchers. Diese Adresse ist praktisch die Visitenkarte eines jeden Internet-Nutzers und gibt unter Umständen Aufschluss über personenbezogene Daten. Jeder Internetprovider ist gesetzlich dazu verpflichtet, die IP-Adressen seiner Kunden zu speichern. Eine Zuordnung, bzw. Herausgabe von personenbezogenen Daten wie Namen und Anschrift, ist allerdings nur über die Staatsanwaltschaft, im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens, möglich.
Datenschützer beanstanden zudem, das die von Google ausgelesenen Daten, in den USA gespeichert werden, und eine Weitergabe an Dritte durch Google nicht ausgeschlossen sei. Google hat nunmehr darauf reagiert und bietet 2 Möglichkeiten an die Protokollierung von Google-Analytics zu unterbinden bzw. einzuschränken.
1. Google Analytics Blocker
Bei dem Blocker handelt es sich um ein Opt-Out-Browser-Plugin, das eine Übertragung von Daten an Google-Analytics unterbindet. Dies betrifft alle Webseiten, die mit dem JavaScript-Tracking-Code von Google Analytics ausgestattet sind. Das Plugin ist für Internet-Explorer, Firefox und Google Chrome verfügbar. Für die Nutzer von Safari und Opera ist das Plugin noch nicht verfügbar.
Download des Plugins hier
Damit dürfte klar sein, das Webmaster sich über kurz oder lang, auf andere Analyseverfahren besinnen werden. Wenn auch nur 30% der Besucher das Deaktivierungs-Add-on für Browser installiert haben, kann eine Auswertung der eigenen Webseiten, im Hinblick auf das Besucherverhalten, als nicht mehr gegeben angesehen werden. Eine Alternative zu Google-Analytics bietet zum Beispiel Piwik. Piwik ist eine OpenSource Web-Analytics-Software.
2. Kürzung der IP-Adresse
Der Betreiber einer Webseite, der auf Google-Analytics nicht verzichten möchte, hat nun eine weitere Datenschutzmöglichkeit, bei der die an Google übermittelten IP-Adressen eingekürzt werden. Dadurch gibt es allerdings Einschränkungen bei der Analyse der geografischen Berichte. Zur Kürzung der IP-Adresse muss im Tracking-Code folgende Zeile ergänzt werden:
_gat._anonymizeIp ();
Frank Viehmann
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